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Leitsatz zur Woche 8/2013

Vetorecht für das Bauchgefühl? NEIN! Nehmen Sie sich Zeit!

Wenn nicht gerade der Säbelzahntiger aus dem Gebüsch auf Sie springt und die Eingebungen des Bauchgefühls, besser des Reptiliengehirn (siehe dazu Leitsatz 39/2011) das Kommando übernimmt, lohnt es sich in jedem Fall die Überprüfung Ihrer „totalen Überzeugung“ des Bauchgefühls vorzunehmen.

Nehmen Sie sich Zeit und fragen Sie:

1.       Stimmt es, was ich meine?

2.       Wie sicher bin ich? 

3.       Muss ich reagieren, lohnt es sich zu reagieren, es zu tun, die Sache           anzugehen? 

4.       Was ist mein Nutzen JETZT, morgen? Und in einer Woche?

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