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Gerichtssaal; Artikel zu Ruf weg, Job weg – bleibt nur noch die Klage?

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Reputationsschaden: Von der Geschäftsleitung in den Gerichtssaal?

Wenn die Reputation beschädigt ist, steht für Manager oft mehr auf dem Spiel als nur der Job: Es geht um ihre gesamte berufliche Zukunft. Immer öfter reagieren sie deshalb mit Klagen wegen Rufschädigung. Was einst die Ausnahme war, wird zur juristischen Verteidigungsstrategie. Doch der juristische Gegenschlag ist kostspielig, nervenaufreibend und endet selten mit einem klaren Sieg.

 

Klagen von Führungskräften wegen Rufschädigung sind inzwischen keine Ausnahme mehr. Es ist eine zunehmende Tendenz unter Managern festzustellen, juristische Schritte gegen ihre ehemaligen Unternehmen einzuleiten, die öffentlich Managementfehler bei ihnen bemängeln. Dieser Effekt ist besonders dann zu beobachten, wenn der berufliche Wiedereinstieg gefährdet ist und das eigene Ansehen gerettet werden soll. Die Aussichten auf einen positiven Ausgang sind bei solchen Verfahren vor allem dann gegeben, wenn nachweislich unwahre und ehrenrührige Behauptungen aufgestellt werden. Die Situation gestaltet sich jedoch als komplex, sobald die Auseinandersetzung internationale Dimensionen und mediale Aufmerksamkeit erreicht. Scheitert die Einigung im Vorfeld, so bleibt häufig lediglich der Weg vor Gericht. Dieser Schritt ist mit hohen Kosten, psychischem Druck und einem ungewissen Ausgang verbunden.

 

Statt Schlagzeilen stille Einigung

„Es ist menschlich verständlich, wenn betroffene Manager im ersten Reflex ihre Sicht der Dinge öffentlich klarstellen wollen. Doch impulsives Handeln verschärft die Situation und macht eine sachliche Konfliktbeendigung schwierig“, sagt die Verhandlungsexpertin Dr. Heidi Z’graggen von der Innerschweizer Unternehmensberatung URimpuls für Krisenmanagement. Erst kürzlich begleitete sie gemeinsam mit ihrem Geschäftspartner, Bruno Dobler, einen Topmanager, der von einem Tag auf den anderen freigestellt wurde. Es bahnte sich eine unschöne, mediale Auseinandersetzung mit rechtlichen Konsequenzen an. „Statt einer juristischen Lösung setzten wir auf Deeskalation. Unser Mandant wurde in diesem Sinne gezielt auf die Gespräche mit seinem früheren Arbeitgeber vorbereitet. Unser Ziel war es, beide Parteien durch Einsicht zum Einlenken zu bewegen“, erklärt Unternehmensberater Bruno Dobler. Diese Strategie zeigte Wirkung: Das Unternehmen erkannte in den sachlichen Gesprächen, dass seine Argumente weder rechtlich noch strategisch tragfähig waren. Wichtiger noch war aber die Erkenntnis eines drohenden Reputationsschadens beider Verhandlungsseiten. Damit war der Weg offen, nach einer einvernehmlichen Lösung zu suchen.

 

Reputationskrise verhindert – ohne Schlagzeilen

„Neben der Mediation und Verhandlungsbegleitung übernahmen wir auch die Vorbereitungen zu einer abgestimmten Medienarbeit, die respektvoll und reputationsschonend ausgerichtet war“, sagt Krisenmanagerin Dr. Heidi Z’graggen. Die sorgfältig abgestimmte Kommunikation verhinderte öffentliche Eskalation: Es gab weder mediale Nachberichte noch negative Schlagzeilen. Die Beteiligten einigten sich schliesslich auf eine Lösung, die es beiden Seiten ermöglichte, ihre Integrität zu wahren. Der Manager konnte sein berufliches Ansehen schützen und diese koordinierte Vorgehensweise nahm ihm auch den seelischen Druck. Das Unternehmen ging ebenso souverän und ohne Gesichtsverlust aus der Situation hervor. „Der Fall verdeutlicht, wie wirksam professionelle Begleitung, Vermittlung und frühzeitige Deeskalation sein können, um langfristige Reputationsschäden und teure, risikoreiche Gerichtsverfahren zu vermeiden“, so Strategieberater Bruno Dobler.

Bildrechte: Sandra Dempsey auf Unsplash

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